Wenn ein Zahn aus irgendeinem Grund entfernt werden soll, kann die Zahnkrone in der Regel mit einer Zange gefasst und extrahiert werden. Falls dies nicht möglich ist, gehört der Eingriff bereits zum Fachgebiet der Oralchirurgie.
Zähne, die sich unter dem Zahnfleisch befinden bzw. in den Knochen eingewachsen sind, müssen immer durch oralchirurgische Verfahren entfernt werden.
Der häufigste Eingriff in der Oralchirurgie ist das Entfernen von Weisheitszähnen, die das Zahnfleisch entweder wegen Platzmangels oder wegen ihrer anormalen Stellung im Kiefer nicht durchdringen können. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass Weisheitszähne nur teilweise durchbrechen, wobei die Krone dann stellenweise mit Schleimhaut bedeckt bleibt. Mit der Zeit kann das Schmerzen für den/die Patient/-in verursachen. In solchen Fällen muss ein oralchirurgischer Eingriff durchgeführt werden, um den Weisheitszahn völlig freizulegen.
Falls der Weisheitszahn nicht rechtzeitig entfernt wird, kann es zu einer schmerzhaften Entzündung der umliegenden Schleimhaut kommen. Aus diesem Grund kann das Wachstum von Weisheitszähnen manchmal mit grossen Schmerzen verbunden sein. Das ist kein natürlicher Prozess und darum muss ein entsprechender oralchirurgischer Eingriff vorgenommen werden.
Im Zusammenhang mit Weisheitszähnen können auch dann Probleme auftreten, wenn es wegen Platzmangels zu einem Engstand kommt. Das führt im betroffenen Zahnbogen zu Fehlstellungen, also dazu, dass die anderen Zähne verdreht stehen. Bevor mit der Zahnregulierung begonnen wird, muss auch das in Betracht gezogen werden. Falls der Engstand durch Platzmangel bedingt ist, muss der Weisheitszahn extrahiert werden.
Ansonsten können nicht nur ästhetische Probleme entstehen, sondern es kann auch zu Zahnfleischentzündungen kommen. Darüber hinaus sind weisheitszahnbedingte Engstände mit einem erhöhten Risiko von Karies verbunden.
Da oralchirurgische Eingriffe unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden, sind sie völlig schmerzfrei. Nach der Betäubung wird der Zahn zunächst durch einen Einschnitt freigelegt. Danach wird zuerst das umlegende Knochengewebe und dann der Zahn selbst entfernt. Zum Schluss wird die Wunde mittels einer Naht verschlossen.
Falls Sie bereits seit längerer Zeit unter Zahnlosigkeit leiden, kann es zu einem Rückgang des Kieferknochens kommen. Das kann dazu führen, dass das vorhandene Knochenangebot nicht für die sichere Durchführung einer Zahnimplantation ausreicht. Da der Kieferknochen in solchen Fällen wegen des Knochenschwundes zu dünn ist, muss er zuerst aufgebaut werden, bevor überhaupt Implantate eingebracht werden können.
Um den Umfang des Knochenschwundes einschätzen zu können, wird zuerst eine CT- oder Panoramaschichtaufnahme angefertigt, aufgrund deren der/die Fachärzt/-in eine Diagnose aufstellen und beurteilen kann, ob ein Knochenersatz notwendig ist. In unserer Praxis werden diese Aufnahmen mittels eines auf grüner Technologie basierenden 3D-CT- und Panoramaröntgengeräts gemacht, was mit dem Vorteil für Sie verbunden ist, dass die Aufnahmen innerhalb kürzester Zeit (5.9 Sekunden) fertig sind, die Untersuchung also mit einem Mindestmass an Belastung für den Körper einhergeht.
Rahmen der oralchirurgischen Eingriffe zum Knochenersatz wird das vorhandene Knochenangebot durch Knochenersatzmaterial ergänzt. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren können bei oralchirurgischen Eingriffen verschiedene Knochenersatzmaterialien (wie künstlich erzeugte Materialien, vom Tier gewonnener Knochen bzw. der eigene Knochen des/der Patient/-in) zum Einsatz kommen.
nach vorhandenem Knochenangebot kann der verwendete Eigenknochen aus dichteren Regionen des Kiefers bzw. dem Hüftknochen gewonnen werden. Diese oralchirurgischen Eingriffe können sich unter Umständen etwas komplizierter gestalten, doch bieten sie in vielen Fällen die einzige Möglichkeit für den Knochenersatz, der wiederum eine Vorbedingung für die Einbringung eines Implantates darstellt.
Falls die Wurzeln der im Oberkiefer verankerten Zähne bis in die Kieferhöhle hineinragen, weist das auf einen umfangreichen Knochenschwund infolge von Zahnverlust hin. Sollte das Knochenangebot zwischen der Kieferhöhle und der Mundhöhle nicht mehr ausreichen, um die oberen hinteren Molaren durch Implantate zu ersetzen, muss zum Knochenersatz zuerst ein als Sinuslift bezeichneter oralchirurgischer Eingriff durchgeführt werden.
Im Laufe des Verfahrens wird zunächst Knochenersatzmaterial zwischen die Schleimhaut (Schneider-Membran) und den Knochen eingebracht und im Anschluss ein Implantat in den Oberkiefer eingesetzt.
Falls im Rahmen des Sinuslifts nur wenig Knochenersatzmaterial eingepflanzt werden muss, können beide oralchirurgischen Eingriffe, also der Knochenersatz und die Implantation, unter Umständen gleichzeitig durchgeführt werden.
umfangreichem Knochenschwund nimmt das Knochenwachstum allerdings in der Regel ein halbes Jahr in Anspruch und die Implantierung kann erst stattfinden, nachdem dieser Prozess abgeschlossen ist.
Die chirurgischen Eingriffe zum Knochenersatz werden über die Mundhöhle (meistens unter örtlicher Betäubung) durchgeführt und stellen für Patient/-innen meistens keine besondere Belastung dar. Nach dem Eingriff kann es zu geringfügigen Schmerzen kommen, die bei Einhaltung der ärztlichen Vorgaben jedoch binnen kurzer Zeit auch wieder weg sind. Über diese Vorgaben, die auch bei der Knochenbildung eine sehr wichtige Rolle spielen, werden Sie von Ihrem/-r behandelnden Fachärzt/-in genauestens informiert.
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